Pressluft Service

Pressluftflaschen-Füllservice für 200 und 3oo bar im Haus. Wir füllen Ihre Flaschen gerne, auch an Sonn- und Feiertagen, nach vorheriger Absprache.
Voraussetzung ist ein gültiger Flaschen-TÜV.

Bitte beachten:

Wir füllen ausschließlich mit technischer Luft – Kein Füllen von von Pressluftflaschen die für Atemluft oder zum Tauchen verwendet werden.
Restdruck der Flaschen bitte über 100 bar.

Füllkosten:

  • bis 5 Liter – 200 bar | 300 bar
    5,00 € | 7,50 €
  • bis 10 Liter – 200 bar | 300 bar
    7,50 € | 10,00 €
  • bis 15 Liter – 200 bar | 300 bar
    10,00 € | 12,50 €
  • bis 20 Liter – 200 bar | 300 bar
    12,50 € | 15,00 €

Flaschen-TÜV

Die wiederkehrende Druckbehälterprüfung durch den TÜV ist in der BetrSichV § 15 geregelt. Es wird die Anwendungsart der Flaschen berücksichtigt, was sich wiederum in der TÜV-Prüffrist widerspiegelt. Die Prüffristen liegen zwischen 2,5 und 10 Jahren.

Für die Flaschen gelten folgende Prüfzeiten:

  • Druckgasflaschen für Industrie und technische Gase – 10 Jahre
  • Atemluftflaschen – 5 Jahre
  • Tauchflaschen – 2,5 Jahre

Wir bieten mehrmals jährlich Termine zur Druckbehälterprüfung an. Ihre Flasche muss drucklos spätestens eine Woche vor dem Termin bei uns abgegeben werden. Wir lassen normalerweise die Flasche auf 10 Jahre prüfen – Technische Luft. Bei einigen Flaschen ist dies nicht möglich (CE), es wird dann das größtmögliche Prüfintervall gewählt.

Die nächste Termine:

  • Noch offen

Die Flaschen kommen in der Regel am Ende der jeweiligen Prüfwoche zurück und stehen ab Freitag-Nachmittag zur Abholung bereit.

Die Kosten für die Prüfung belaufen sich in der Regel auf 55,00 € je Flasche (bis 20 Liter) inklusive Füllung mit Pressluft.
Eine eventuell notwendige Innenreinigung (Entscheidung des TÜV-Prüfers) kostet 35,00 €.

Zusätzliche Arbeiten werden nach Absprache ausgeführt und gesondert in Rechnung gestellt.

Bitte beachten:
Je nach Alter und Zustand der Flasche wird diese nicht mehr geprüft und entwertet, dies ist Entscheidung des TÜV-Prüfers bzw. Vorgabe des Gesetzgebers.